Umgang mit Regelverstößen

  • Die Schule versucht durch vorbeugende und deeskalierende Maßnahmen Regelverstöße zu vermeiden (z.B. Faustlos).
  • Die Schule versucht angemessen, gerecht und individuell auf Regelverstöße zu reagieren.
  • Die Schule erzieht die Kinder so, dass sie mittelfristig selbst in der Lage sein sollten, Regelverstöße zu erkennen und gegebenenfalls selbst zu beheben.

Gelingt dies nicht, reagiert die Schule mit folgende Maßnahmen:

  1. Die Kinder müssen sich angemessen entschuldigen und den angerichteten Schaden wieder gut machen.
    • zerstören > ersetzen
    • beschmutzen > säubern
    • Diebstahl > zurückgeben
  2. Die Kinder schreiben einen kurzen Text zum Regelverstoß/ der Text wird in der Schülerakte abgelegt.
  3. Die Kinder erledigen Aufgaben für die Gemeinschaft, z.B.
    • Hof reinigen
    • Spielgeräte im Container sortieren
  4. Die Eltern werden kurz schriftlich oder mündlich über den Regelverstoß informiert ( je nach Schweregrad des Verstoßes).
  5. Bei extremen Regelverstößen werden SchülerInnen von Veranstaltungen ausgeschlossen, die ihnen Freude bereiten (Ausflüge, Klassenfahrten, Lesungen etc.)
  6. Die Kinder müssen an Schlichtungsgesprächen teilnehmen.

Der hier aufgeführte Maßnahmenkatalog kann je nach Schweregrad des Regelverstoßes angewandt werden.

Darüber hinausgehende Maßnahmen regelt das Schulgesetz im Bereich der Ordnungsmaßnahmen (siehe §53 Schulgesetz des Landes NRW ).